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Autor: Daniela Hofmann
Ort: München, Deutschland
Format: Text
Thema: Politik, Gesellschaft, Extremismus, Minderheiten
Datum: 28.06.2020
Portal: www.zocd.de
Textdauer: ca. 5 Min.
Sprache: Deutsch
Titel: Gedenkstunde für die Opfer von Flucht und Vertreibung – Erinnerungskultur bewahren
 
 

Gedenkstunde für die Opfer von Flucht und Vertreibung – Erinnerungskultur bewahren

 

Jedes Jahr um diese Zeit begeht die Bayerische Staatsregierung die Gedenkstunde für die Opfer von Flucht und Vertreibung – dieses Jahr kann sie Corona-bedingt nicht wie gewohnt stattfinden. Auch, oder gerade weil wir uns in einer Ausnahmesituation befinden, ist es um so wichtiger, daran zu erinnern.
 
Eine der größten Fluchtwellen mit mehr als 12 Millionen Menschen fand nach dem Zweiten Weltkrieg innerhalb Europas und den angrenzenden Ostgebieten statt. Bayern wurde dabei zur Heimat für rund drei Millionen vertriebene Pommern, Schlesier, Ostpreußen, Russlanddeutschen, Sudetendeutschen, Banater-Schwaben, Donauschwaben, Siebenbürger Sachsen...  Nach Angaben des Bund der Vertriebenen besitzen heute etwa 40 % der bayerischen Bevölkerung Wurzeln in die ehemals deutschen Gebiete und Siedlungsgebiete in Osteuropa.
 
Das Recht auf Heimat ist ein Menschenrecht
 
Es wird im allgemeinen als Bestandteil des Selbstbestimmungsrecht des Menschen betrachtet und aus dem Verbot der Verbannung und der willkürlichen Entziehung der Staatsbürgerschaft sowie dem Recht auf Rückwanderung, festgehalten in der allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN,  abgeleitet. Allerdings ist das Recht auf Heimat im internationalen Recht bisher nicht allgemein anerkannt.
 
Der erste UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Jose Ayala Lasso, erklärte 1995 in der Frankfurter Paulskirche: „Das Recht, aus der angestammten Heimat nicht vertrieben zu werden, ist ein fundamentales Menschenrecht.“
Hierbei unterscheiden etwa die Vereinten Nationen zwischen dem Primärrecht (Bleiberecht, Vertreibungsverbot) und dem Sekundärrecht (Recht auf Rückkehr) 
 
Der Begriff Heimat definiert sich dabei vor allem über die Zugehörigkeit zu einem Kulturraum und ein entsprechendes Zusammengehörigkeitsgefühl.
 
Vertreibungen und Zwangsumsiedelungen stellen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar und verstoßen nicht nur gegen das Völkerrecht, sondern auch gegen das internationale Strafrecht.
Was die Aufarbeitung begangener Unrechte und Gräueltaten angeht, konnte man in den letzten Jahren teilweise ein Umdenken in Richtung positiver Aufarbeitung feststellen.
 
So bot etwa 1995 der damalige estnische Staatspräsident Lennart Meri den Deutschbalten an, das Recht auf Heimat in Estland wieder ausüben zu dürfen. Ein weiteres Beispiel einer positiven Aufarbeitung ist auch Kanada, welches 1998 begann, den Ureinwohnern einen Teil ihres angestammten Siedlungsgebietes zurückzugeben. Und dennoch ist man oftmals noch weit voneinander entfernt.
 
Umso wichtiger ist es, nicht nur diese Gedenktage aufrecht zu erhalten sondern auch entsprechende Denkmale zu schaffen. Sie sind, in den richtigen Kontext gesetzt, Mahnmale die uns daran erinnern, woher wir kommen, was wir sind und die uns zum Überlegen anregen sollen, was wir in Zukunft sein wollen. Wir tragen nicht die Verantwortung für die Taten unserer Vorfahren, aber es liegt in unserer Verantwortung daraus Rückschlüsse für ein gemeinsames, friedvolles Miteinander zu ziehen. 
 
Daniela Hofmann
 

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